Wenn Sie Interesse an einem Tagespflegeplatz in meiner Gruppe haben, füllen Sie bitte das letzte Datenblatt aus, und schicken es mir zu. Sie sind damit in die Interessentenrunde aufgenommen. Ich bin als Tagespflegeperson vom Jugendamt anerkannt, Besitze deren Unbedenklichkeits-Bescheinigung, habe 160 Stundeneinheiten „Curriclum“ für Tagesmütter“ hinter mir und stehe mit mehren Tagespflegepersonen in regem Erfahrungsaustausch. In der Regel gibt es für berufstätige Eltern die Möglichkeit an das Jugendamt heranzutreten, um die Kosten für die Tagespflegestelle nach dem neuen Kitagesetz 2002, zu reduzieren.

Für eine unabhängige Beratung zu meiner Person steht Ihnen eine Freier Fachberaterin, die mich begleitet, als unabhängige Person, nach vorheriger Absprache zur Verfügung. Die von der LH Dresden eingesetzten Beratungs- und Vermittlungsstellen sind für meine Kindertagespflegestelle nicht zuständig.

Eltern und Tagespflegeperson schließen dann einen Betreuungsvertrag miteinander ab, der von den Vertreterinnen des Jugendamtes gegen gezeichnet wird.

Ich biete nur „volle“ Tagespflegeplätze an, d.h. die Kategorie 9 – 10 Stunden täglicher Betreuung; in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt entrichten die Eltern an letzteres einen Betrag in Höhe der gültigen Satzung der Landeshauptstadt Dresden. Das Jugendamt überweist mir dann einen „Aufwendungsersatz“. Urlaub- und Krankheitsausfall werden weitergezahlt. Ich erhebe einen Anspruch auf 26 Urlaubstage, für die das Jugendamt, genau wie im Krankheitsfalle, eine Ersatzbetreuung bei einer Tagesmutter oder in einer Krippe zu organisieren versucht. Dies sind die mir vom Jugendamt „bezahlten“ Urlaubstage. Darüber hinaus behalte ich mir vor, in besonderen Fällen nicht bezahlte Urlaubstage in Anspruch zu nehmen.

Wenn Sie sich für meine Tagespflegestelle entschieden haben und ich mich für Sie, schließen wir einen Betreuungsvertrag ab. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass nicht das Vorschlagexemplar des Jugendamtes herangezogen werden wird. Individuell auf meine ganz persönliche Ausrichtung der Tagespflege habe ich meinen eigenen Vertrag mit Hilfe eines Rechtsanwaltes erstellen lassen. Das Jugendamt wird diesen gegenzeichnen. In diesem enthalten sind unter anderem noch die Punkte: Gesundheitsbescheinigung, Stillschweigevereinbarung, Informationsverpflichtung, Kündigungsfristen, Mehrbetreuung, Abholen durch andere Personen, Erreichbarkeit der Eltern, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Transport-, Photo-, und Filmerlaubnis, Krankheit des Kindes, Notfallversorgung, Versicherungen, Haftung, private Unfallversicherung. Die Lektüre dieses Tagespflegeprofils ist Bestandteil des Betreuungsvertrages. Überlegen Sie bitte gründlich, ob dieses Profil Ihrer eigenen persönlichen Auffassung entspricht, um unlösbare Konflikte im Vorfeld zu vermeiden. Denn schließlich wollen wir alle, Eltern und Tagesmütter, die optimale, für ihr Kind passende Entwicklungschance.

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